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Erste-Hilfe Kenntnisse sollten immer aktuell bleiben!

Die Erste-Hilfe-Auffrischung ist ein eintägiger Wiederholungslehrgang zur Auffrischung von deines Erste-Hilfe-Wissens und Training von Erste-Hilfe-Kenntnissen.
Ein Erste-Hilfe-Kurs wird daher voraus gesetzt. Der letzte Erste-Hilfe-Kurs sollte nicht älter sein als 2 Jahre.

Ideal ist die Erste-Hilfe-Auffrischung für:

  • Ersthelfer in Betrieben, Kitas und Schulen (Kostenübernahme möglich),
  • und natürlich: Alle, die ihr Erste Hilfe Wissen auffrischen möchten.

Wie lange geht so ein Auffrischungs-Kurs?

Die Kurszeit der Erste-Hilfe-Auffrischung ist 7,5 Stunden. Ein Tag aktiv sein, lernen dann bist wieder fit!
Dann kennst du alles aktuelle in der Ersten Hilfe.

Wo kann ich so einen Kurs besuchen?

Du hast 2 Möglichkeiten:

Kurse vor Ort: Wenn Du nicht alleine sondern eine Gruppe von Ersthelfern hast (z.B. in einem Betrieb, oder Verein) dann kannst du einen eigenen Kurs bei dir vor Ort buchen. Der Ausbilder kommt zu Euch ins Haus.

Einzelne Ersthelfer: Du hast zu wenig Ersthelfer für einen eigenen Kurs? Oder Deine Ersthelfer können nicht an einem gemeinsamen Tag freigestellt werden? Dann kommen Deine Ersthelfer in unsere öffentlichen Kurse.

Seit dem 01.04.2015 sind die Pflicht-Inhalte der Erste-Hilfe-Auffrischung alle in der Erste-Hilfe-Ausbildung enthalten.
Wenn Du zu einem öffentlichen Kurs kommen möchtest, dann besuche einfach einen Erste-Hilfe-Ausbildungs Kurs - in diesem Kurs sind alle für Dich relevanten Inhalte enthalten.

Diese Ausbildung ist von den Kosten, vom Zeitumfang und von den relevanten Inhalten exakt gleich zur Erste-Hilfe-Aufrischung, und für Betriebe gilt: Natürlich bist Du auch damit wieder 2 weitere Jahre betrieblicher Ersthelfer.

Inhalte der Erste-Hilfe-Auffrischung

Auffrischung und Wiederholung (gesetzlicher) Pflicht-Inhalt:

  • Auffinden einer bewußtlosen Person,
  • Stabile Seitenlage
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung und Training
  • Schock-Lagerung
  • Umgang mit bedrohlichen Blutungen, Druckverband

Außerdem:

  • Erste-Hilfe-Wissen je nach Teilnehmerkreis und
  • Trainings und Rollenspiele

Unterlagen für Unternehmen

Abrechnung über die zuständige Unfallkasse oder BG möglich!

vorab im Original unterschrieben und abgestempelt per Post an uns übersenden

  • Kostenübernahme bei der Berufsgenossenschaft erfragen,
  • bei Unfallkassen ist immer eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung nötig!)

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