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Neue betriebliche Ersthelfer (oder wenn die letzte Ausbildung / Fortbildung deutlich in der Vergangenheit liegt) benötigen die Mitarbeiter nach DGUV Vorschrift 1, §26, 2 zunächst die Ausbildung in Erster Hilfe, um als Ersthelfer eingesetzt werden zu dürfen.

Vorhandene betriebliche Ersthelfer brauchen innerhalb von 2 Jahren (nach der Ausbildung oder der letzten Fortbildung) einen Auffrischungs-Kurs dies ist ein 1-tägiges Seminar, damit die Befähigung zum betrieblichen Ersthelfer gültig bleibt (DGUV Vorschrift 1, §26, 3). Die Auffrischung wird auch oft "Erste-Hilfe-Fortbildung" oder auch "Erste Hilfe Training" genannt.

Die Aus- und Fortbildungen dürfen nur, wenn bei einer ermächtigten Stelle der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) besucht wurden.

Wichtige Informationen!

Du möchtest betrieblicher Ersthelfer werden, dazu benötigst Du zunächst die Ausbildung in Erster Hilfe. Wenn Du die Ausbildung besucht hast, kannst Du als betrieblicher Ersthelfer eingesetzt werden.

Diese Ausbildung gilt nur 2 Jahre. Die Richtlinien ändern sich regelmäßig, dein Erste-Hilfe-Wissen könnte langsam in Vergessenheit geraten. Deswegen ist jeweils alle 2 Jahre eine Auffrischung gesetzlich vorgeschrieben.

Achtung: Solltest Du die 2-Jahres Frist für die Auffrischung verpassen, darfst du nicht mehr als betrieblicher Ersthelfer eingesetzt werden!

Rettungssanitäter: Markus Schindler

Markus Schindler

Rettungssanitäter

Sanitäter: Stefan Logins

Stefan Logins

Sanitäter

Sanitäter: Harald Logins

Harald Logins

Sanitäter

Rettungssanitäter: Dirk Christ

Dirk Christ

Rettungssanitäter

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